AGBAllgemeine GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen gelten für die Überlassung von Räumen und Außenflächen des Gildehauses Lüchow im folgenden „Gildehaus“ genannt, zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber - im Nachfolgenden „Veranstalter“ genannt.

1. Aufträge und Reservierungen zur Durchführung von Veranstaltungen bedürfen der Schriftform und sind vom Veranstalter zu unterzeichnen. Eine Reservierung ist erst mit Unterzeichnung verbindlich. Änderungen an den Absprachen bedürfen der Schriftform.

2. Angaben über die verbindliche Teilnehmerzahl müssen bis spätestens fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Andere Regelungen diesbezüglich dürfen von Seiten des Gildehauses im Angebot festgelegt werden und ersetzen die Fünf-Tage-Regelung. Die Angaben der Teilnehmerzahl dienen der Rechnungslegung als Mindestzahl. Wird diese Zahl durch die tatsächliche Teilnehmerzahl überschritten, so wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zur Rechnungslegung herangezogen.

3. Eine Fremdversorgung mit Speisen & Getränken wird grundsätzlich ausgeschlossen. In Einzelfällen kann eine Sonderregelung getroffen werden. Sie bedarf jedoch der Rücksprache und ausdrücklichen Zustimmung des Gildehauses. Eine eventuelle Fremdversorgung durch Speisen bzw. Getränke kann eine Ausfallzahlung mit sich führen, die vorab festgelegt wird. Sie beinhaltet jedoch nicht automatisch die Bereitstellung von Gläsern, Besteck, Geschirr, Kühlanlagen oder Waschvorrichtungen.

4. Stornierungsbedingungen: Verträge können bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 50% der zu erwartenden Umsatzhöhe. Bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 80% der zu erwartenden Umsatzhöhe. Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind volle Mietkosten sowie Leihgebühren für technische Geräte und der volle Umsatzausfall im Rahmen der angekündigten Bestellung zu leisten. Bei einer Buchung von weniger als 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn gelten die vorstehenden Stornobedingungen sofort mit Zustandekommen des Vertrages.

5. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

6. Rechnungen sind binnen 8 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu zahlen.

7. Im Zahlungsverkehr akzeptiert das Gildehaus grundsätzlich nur folgende Zahlungsmittel: Euroscheckkarte (bis 1.500,00 €) & Bargeld. Das Gildehaus behält sich vor bis zu 100% der zu erwartenden Umsatzgröße als Vorauszahlung zu fordern.

8. Saaldekorationen wie z.B. Blumen, Wand- oder Tischschmuck sind nicht im Speisen- oder Getränkepreis enthalten. Hierfür können zusätzliche Kosten für den Veranstalter entstehen.

9. Das Gildehaus behält sich vor, die Durchführung von Veranstaltungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

10. Das Gildehaus haftet im Rahmen der allgemeinen Haftungsbedingungen im Hotel- & Gaststättengewerbe.

11. Bereitstellungskosten für Veranstaltungsräume & Technik sind in der gültigen Bankettmappe aufgelistet & verstehen sich zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer.

12. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

13. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Gildehauses nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung, des Inventars oder für Schäden am Gebäude haftet der Veranstalter/ Besteller, ohne dass es des Nachweises eines Verschuldens bedarf.

14. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort behoben. Eine Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Dannenberg.

16. Schlussbestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.